Neulich … Ortsentwicklungsausschuss März 2013

Neulich… im Ortsentwicklungsausschuss

Auf jeder Tagesordnung der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse steht der TOP „Bürgersprechstunde“. In den letzten Sitzungen des Ortsentwicklungsausschusses hat zu diesem Tagesordnungspunkt immer wieder ein Anwohner der Kreuzung Schlüterstraße / Eosanderstraße vorgesprochen.

Ihm war Folgendes passiert: Die Gemeinde hatte die Kreuzung vor seinem Haus sanieren lassen. Die Bauarbeiter rückten an, die Straßenarbeiten kamen in Gang. Eines Morgens rissen die Arbeiter – ohne ihn fragen – auf seinem Grundstück den Stellplatz vor seiner Garage auf. Er beschwerte sich zwar sofort beim Rathaus, verlangte einen Baustopp und bat um weitere Informationen, aber vergebens. Die Bauarbeiten gingen weiter. Schließlich wurde über sein Grundstück ein Gehweg angelegt. Die Gemeinde hatte ihn nicht gefragt. Sie hatte ihn auch nicht vorher darüber informiert. Den Stellplatz vor seiner Garage kann er nun nicht mehr benutzen. Der Eigentümer möchte, dass der Gehweg von seinem Grundstück wieder beseitigt wird. Er hält übrigens die gesamten Baumaßnahmen für Murks.

Immer wenn der Anwohner im Ausschuss auftauchte, hat die Verwaltung wortreich abgewiegelt. Es sei alles korrekt gelaufen. Über diesen Stellplatz sei schon vorher ein Gehweg verlaufen, deshalb habe das Grundstück wieder überbaut werden dürfen; das Einverständnis des Grundstückseigentümers sei nicht erforderlich; wegen komplizierter Schleppkurvenberechnungen sei es notwendig, das Grundstück in Anspruch zu nehmen usw.
Schließlich erklärte die Gemeinde, sie habe ein Gutachten eines unabhängigen Straßenplaners in Auftrag gegeben. Denn bei der frisch sanierten Straßenkreuzung gibt es weitere Probleme, vor allem läuft bei starkem Regen das Wasser nicht richtig ab. Sie werde die Gemeindevertreter über das Ergebnis dieses Gutachtens informieren.

Im Januar war es dann soweit. Allerdings erhielten die Gemeindevertreter nicht das Gutachten selbst, sondern nur eine Übersicht über die wesentlichen Punkte mit einer Zusammenfassung der Stellungnahme des Straßenplaners hierzu und einer Stellungnahme der Verwaltung. Was der Planer zu der Überbauung des fremden Grundstücks gesagt hatte, blieb danach im Dunkeln.

Ich habe deshalb darum gebeten, dass man mir dieses unabhängige Gutachten zumailt.
Das ginge nicht, sagte der Bauamtsleiter; es gebe einen Kopierschutz für das Gutachten; ich könne nur im Rathaus Akteneinsicht nehmen. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich ganztags in Berlin arbeite und mir für einen solchen Akteneinsichtstermin frei nehmen müsste. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, ich könne das Gutachten per Mail bekommen. Allerdings schrieb mir der Bauamtsleiter Folgendes:

„Sehr geehrte Frau Zeeb,
die Freigabe zur Vervielfältigung des Gutachtens 04/2012 des Gutachters A. Lender liegt vor. Die Freigabe ist auf eine interne Nutzung (hier: Gemeindevertretung und Verwaltung) beschränkt. Sie werden deshalb in den nächsten Tagen das Gutachten per mail erhalten.
Eine Einsichtnahme Dritter, jedwede Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung (auch auszugsweise) ist nicht gestattet. Das Akteneinsichtsrecht des Bürgers kann in den Räumlichkeiten der Gemeinde erfolgen.
Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer vom Lehn“

Erst als ich dies bestätigt hatte, wurde mir das Gutachten per Mail übersandt.

Im Gutachten steht übrigens, dass der Grundstückseigentümer natürlich hätte vorher informiert werden müssen. Es steht auch darin, dass es nachweisbare Planungsfehler und grobe Fehler bei der Ausführung der Bauleistungen gab.

Auszüge aus dem Gutachten dürfen wir hier aber leider nicht veröffentlichen. Wir dürfen das Gutachten dem betroffenen Bürger auch nicht zeigen. Die Gemeinde beabsichtigt offenbar auch nicht, dieses Gutachten von sich aus dem Bürger zur Kenntnis zu geben.

Transparenz und Fairness sehen anders aus!